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Deutsche Farben, die Nationalfarben Deutschlands
Sie blieben in Ö sterreich bis 1918 erhalten. Bei der Gründung der Allg. Dt. Burschenschaft 1818 w ählte man aufgrund eines Mißverst ändnisses die auf die Lützowschen Jäger zurückgehenden Farben Schwarz-Rot-Gold als angebl. Farben des alten Dt. Reichs. Mit der Auflösung der Burschenschaften wurden diese Farben verboten. Die schwarz-rot-goldenen Farben in ihrer heutigen Form traten erstmals auf dem Hambacher Fest (1832) in Erscheinung. Sie waren das Symbol des großdt. Gedankens u. freiheitl. Gesinnung. Das Zeigen oder Tragen dieser Farben wurde deshalb vom Bundestag in Frankfurt verboten. Die Revolution 1848 verhalf dann den Farben Schwarz-Rot-Gold zum allg. Durchbruch. Die Nationalversammlung erkl ärte sie zu Bundesfarben; die Truppen der Bundesfürsten trugen z. T. bis 1852 eine schwarz-rot-goldene Kokarde. Im Krieg von 1866 verwendete Ö sterreich die Farben noch als Zeichen des Dt. Bundes. Im bewußten Gegensatz hierzu führte Bismarck als Flagge des Norddt. Bundes die Flagge Schwarz-Weiß-Rot ein. In ihr waren das Schwarz-Weiß Preußens mit dem Rot-Weiß Brandenburgs u. der Hansest ädte vereinigt. Diese Flagge wurde 1870/71 auf das neue Dt. Reich übertragen u. 1892 zur Nationalflagge erkl ärt. I n der Novemberrevolution 1918 wurde Schwarz-Rot-Gold zum Symbol der Republik. Die Nationalversammlung entschloß sich 1919 jedoch zu dem politisch folgenschweren Kompromiß: Die Reichsfarben waren Schwarz-Rot-Gold, die Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben im Obereck. Die Nationalsozialisten schafften diese Regelung am 12. 3. 1933 ab u. führten Schwarz-Weiß-Rot als Reichsfarben wieder ein. Durch das Reichsflaggengesetz vom 15. 9. 1935 wurde die Hakenkreuzfahne zur alleinigen dt. Nationalflagge erkl ärt. Die BR Dtschld. u. die DDR führten bei ihrer Gründung Schwarz-Rot-Gold wieder ein. Seit dem 1. 10. 1959 trug die DDR-Flagge zus ätzlich das Staatssymbol Hammer u. Zirkel im Ährenkranz.
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