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Deutschland ist ein Staat in Mitteleuropa. Als Bundesstaat wird die Bundesrepublik Deutschland aus den 16 deutschen Ländern gebildet und stellt die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Die Länder gliedern sich gemäß dem Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung in kommunale Gebietskörperschaften. Bundeshauptstadt ist Berlin. Gemäß ihrer Verfassung versteht die Bundesrepublik sich als soziale, rechtsstaatliche und föderale Demokratie. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichstes Land. Ferner ist Deutschland unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, nach den Vereinigten Staaten und Japan. BegriffsgeschichteDer Begriff Deutschland wird in dieser Form erst seit der Frühen Neuzeit verwendet, beispielsweise in Samuel von Pufendorfs Die Verfassung des deutschen Reiches von 1667. Davor sind nur nicht zusammengesetzte Verbindungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singularform das deutsche Land. Gemeint waren möglicherweise Länder mit einer Führungsschicht, die sich auf den politischen Herrschaftsanspruch bezog, der durch das (Ost-)Fränkische, später Heilige Römische Reich, als begründet angesehen worden war. Alle diese Ausdrücke wurden auch als Synonym vor allem für die folgenden (vor-)staatlichen Gebilde verwendet, die in wesentlichen Bereichen des deutschen Sprach- und/oder Herrschaftsgebiets entstanden waren:
Aus verschiedenen Gründen traten im Laufe der Jahrhunderte unter anderem die folgenden, überwiegend deutschen Sprachgebiete aus dem Vorstellungsraum der deutschen Länder bzw. Deutschlands heraus oder wurden herausgelöst: in Spätmittelalter und Frühneuzeit die Niederlande (vgl. Ausdruck dutch), mit den Eckdaten 1499 und 1648 die Schweiz, vor allem seit 1648 und 1789 – mit Unterbrechungen – das Elsass und (Nordost-)Lothringen (frz.: Moselle), 1866 Luxemburg sowie ebenfalls 1866 und 1945 Österreich. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie (vor allem Schlesien, Pommern und Ostpreußen) kamen ab 1945 unter sowjetrussische und vor allem polnische Verwaltung; sie wurden schließlich einseitig in deren Staatsgebiete integriert. 1990 wurde der von verschiedenen Interessengruppen in der Bundesrepublik vertretene Anspruch auf die vormaligen deutschen Ostgebiete im Zuge der als Wiedervereinigung Deutschlands bezeichneten Entwicklung auch formell mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben. Trotz der Kontinuität des Begriffes Deutschland vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart sowie völkerrechtlicher[9] Identität und staatsrechtlicher Kontinuität seit dem 19. Jahrhundert besteht de facto keine durchgehende lineare politisch-historische Entwicklung eines Deutschland. Vielmehr eignet(e) sich der Begriff, vermutlich auch unter Eindruck des französischen Vorbilds, in der Entwicklung der politischen Macht des wohlhabenden Bürgertums als einigende Idee für regionale und lokale Eliten. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution am 9. November 1918 wurde diskutiert, mit der Staatsbezeichnung Deutsche Republik oder Republik Deutschland die ausgerufene Staatsform zu unterstreichen, jedoch behielt auch die Weimarer Republik die offizielle Bezeichnung Deutsches Reich bei. Nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Siegermächte ausschließlich den Begriff Deutschland (als Ganzes) für das von ihnen besetzte Deutsche Reich (ohne Österreich). Der Begriff Deutschland fand dann 1949 in der Bezeichnung der damals konstituierten Bundesrepublik namentliche Verwendung. Die DDR nutzte das Wort Deutschland zwar nicht direkt im Staatsnamen, jedoch wurde Deutschland ausdrücklich als synonymer Begriff für DDR im Artikel 1 der Verfassung von 1949 verwendet. Später verwendete die DDR fast nur noch das Attribut deutsch beziehungsweise den Namenszusatz „… der DDR“ für staatliche Hoheitsbezeichnungen. Siehe auch: Deutsch (Etymologie) Источник: http://wikipedia.org | |
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