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Hauptartikel: Wirtschaft Deutschlands
Frankfurt am Main, Deutschlands Finanzzentrum Deutschland ist relativ rohstoffarm, seine Wirtschaft ist vorwiegend auf den sekundären (Industrie) und tertiären (Dienstleistung) Wirtschaftssektor konzentriert. Mehr als die Hälfte der Landesfläche wird landwirtschaftlich genutzt, jedoch sind nur zwei bis drei Prozent der Beschäftigten in der Landwirtschaft tätig. Deutschland ist mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von etwa 2,4 Billionen Euro (Stand: 2007) die drittgrößte Volkswirtschaft und Industrienation der Welt. Gemessen am BIP pro Kopf steht Deutschland weltweit an 19. Stelle, in der EU an elfter. Zudem ist Deutschland die weltgrößte Exportnation. Beim Lebensstandard liegt Deutschland laut dem Human Development Index auf Platz 22 in der Welt. Im Jahre 2006 zog die Binnennachfrage wieder an, so dass 2006 ein Wirtschaftswachstum von 2,8 Prozent erreicht wurde. Ob dies nur ein vorübergehender Effekt durch die bevorgestandene Mehrwertsteuererhöhung 2007 war, bleibt abzuwarten. Auch die Zahl der Arbeitslosen stieg im Winter 2006/2007 bei weitem nicht so stark wie in den fünf vorgehenden Wintern. Im Außenhandel ist Deutschland weiterhin sehr erfolgreich (Exporte 2006: +13 Prozent auf 894 Milliarden Euro). Das Land verzeichnet seit Jahrzehnten mit großem Abstand mehr Exporte als jedes andere Land der Welt und wird daher oft mit dem Schlagwort „Exportweltmeister“ bezeichnet. Die Arbeitslosigkeit stieg zwar seit der Ölkrise in den 1970er Jahren von Konjunkturzyklus zu Konjunkturzyklus an und wird, insbesondere in Ostdeutschland, weiterhin als hoch empfunden, ist aber in den Aufschwungjahren seit 2006 wieder rückläufig. Das Volkswagenwerk in Wolfsburg Die Suche nach der Ursache der relativ hohen Arbeitslosenrate spaltet derzeit die Gesellschaft: Unternehmerverbände und neoliberale Ökonomen sehen den in Deutschland traditionell stark ausgebauten Sozialstaat als Verursacher weiteren Arbeitsplatzabbaus, da die geringen Lohnkosten in osteuropäischen Nachbarstaaten zur Verlagerung der Produktion in eben diese verleiten, obwohl auch Länder mit einem ausgebauten Sozialstaat und einer hohen Staatsquote eine hohe Wirtschaftsdynamik aufweisen (Schweden, Finnland, Norwegen, Österreich). Gewerkschaften und Globalisierungskritiker argumentieren mit keynesianistischen Modellen und behaupten, dass die Binnennachfrage durch Kürzungen im Sozialbereich geschwächt werde. Als Ursache gilt auch, dass die Staatsausgaben zu einem großen Teil über Sozialabgaben finanziert werden, die die Arbeitsplätze verteuern anstatt den Staat stärker über arbeitsplatzunabhängige Steuern zu finanzieren. Zudem fehlte nach der Wiedervereinigung eine ausreichende ökonomische Basis für die politisch motivierte Angleichung ostdeutscher Löhne an das Westniveau. Als weltweit konkurrenzfähigste Branchen der deutschen Industrie gelten die Automobil-, Nutzfahrzeug-, elektrotechnische, Maschinenbau- und Chemieindustrie. Siehe auch: Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt und Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf SteuernIn Deutschland werden viele verschiedene Steuern erhoben. Neben verschiedenen Verkehrsteuern (zum Beispiel Umsatzsteuer) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag: Hierzu zählen die Einkommen-, die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer. Insofern Produkte oder Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen, beträgt der Steuersatz in Deutschland 19 (allgemeiner Satz) oder 7 Prozent (ermäßigter Satz, zum Beispiel Lebensmittel etc.). Umgangssprachlich bzw. EU-rechtlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt. RechtGeschichteDas Deutsche Recht hat eine lange, bis in germanische Zeit zurückreichende, Tradition. Im Mittelalter wurden bedeutende Rechtssammlungen wie der Sachsenspiegel angelegt, die nicht Recht setzen, sondern vorhandenes Gewohnheitsrecht fixieren sollten. Ab dem 12. Jahrhundert wurde im Heiligen Römischen Reich vermehrt das Römische Recht eingeführt und übernommen, welches wegen seiner Rationalität und Wissenschaftlichkeit als dem einheimischen germanischen Recht überlegen empfunden wurde. Aufgrund der staatlichen Zersplitterung gab es aber bis ins 19. Jahrhundert hinein kein einheitliches deutsches Recht. Nur wenige Kodifikationen galten für das ganze deutsche Reich („Altes Reich“), beispielsweise die Constitutio Criminalis Carolina. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung war die Einrichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 als Rechtsmittelgericht des Reichs gegen Entscheidungen der Gerichte der einzelnen deutschen Staaten. Allerdings wurde dessen Funktionsfähigkeit dadurch geschmälert, dass bestimmte deutsche Staaten das Privilegium de non appellando besaßen, also das Privileg, dass gegen Entscheidungen der Gerichte dieser Staaten kein Rechtsmittel zum Reichskammergericht gegeben war. Im 18. Jahrhundert erließen einzelne deutsche Staaten, zum Beispiel Preußen und Österreich, einzelne wegweisende und vom Geist der Aufklärung geprägte Gesetzeskodifikationen wie das Allgemeine Preußische Landrecht. Nach der napoleonischen Ära herrschte im Deutschen Bund weiterhin Rechtszersplitterung: In den ehemaligen Rheinbund-Staaten galt der Code Civil, in Preußen das Allgemeine Preußische Landrecht, während in den übrigen Staaten teilweise noch römisches und germanisches Recht angewendet wurde. Erst mit Schaffung der staatlichen Einheit im Jahr 1871 war schließlich die Voraussetzung für eine einheitliche Gesetzeskodifikation im gegründeten Deutschen Reich gegeben: Bereits 1871 wurde das Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet, zum 1. Oktober 1879 traten die Reichsjustizgesetze in Kraft, die die Rechtspflege regelten und vereinheitlichten: Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Konkursordnung und weitere Einführungs- und Nebengesetze. Zum 1. Oktober 1879 nahm auch das Reichsgericht als oberstes Gericht des Reichs seine Arbeit auf. Im symbolträchtigen Jahr 1900 traten schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch in Kraft und schufen auch auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Handelsrechts Rechtseinheit. Die nationalsozialistische Herrschaft führte zur völligen Pervertierung des Rechts als Mittel der Gewaltherrschaft, wofür hier stellvertretend die Terrorurteile des Volksgerichtshofs zu nennen sind. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde in Deutschland dann wieder ein Rechtsstaat geschaffen. Auf dem Gebiet der DDR hingegen, wo die Doktrin der „einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ galt und Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Gerichte unbekannt waren, kehrten erst mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit im Jahr 1990 wieder rechtsstaatliche Verhältnisse ein. RechtswesenDie Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), was bedeutet, dass staatliche Tätigkeit nur durch das Recht begründet werden kann und durch das Recht begrenzt wird. Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, hat das Recht, bei Gericht um Rechtsschutz hiergegen nachzusuchen (Art. 19 Abs. 4 GG). Die Richter sind unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen. Die Rechtsprechung wird im Wesentlichen von Gerichten der Bundesländer ausgeübt: In Zivilsachen und Strafsachen durch die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte, in Arbeitssachen durch die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte, in Verwaltungsrechtssachen durch die Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte (in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof genannt), in Sozialrechtssachen durch die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte und in Finanzgerichtssachen durch die Finanzgerichte. Als Bundesgericht besteht für den gewerblichen Rechtsschutz das Bundespatentgericht. Daneben existieren als Rechtsmittelgerichte die obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 GG): Der Bundesgerichtshof als oberstes Zivil- und Strafgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverwaltungsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof. Für verfassungsrechtliche Streitigkeiten besteht außerdem das Bundesverfassungsgericht (Art. 93 GG). Siehe auch: Systematische Struktur Deutsches Recht Источник: http://wikipedia.org | |
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